Sexualität
Sexualität:
Allgemeiner Begriff für Fähigkeiten, Verhaltensmuster, Impulse, Gefühle und Empfindungen im Zusammenhang mit der Fortpflanzung und dem Gebrauch der Geschlechtsorgane.
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Heterosexualität bezeichnet die Anziehung durch das anatomisch gegensätzliche Geschlecht. Bei der Homosexualität richtet sich die sexuelle Anziehung auf das eigene Geschlecht. Der Begriff Bisexualität findet Anwendung auf Personen, die sich von beiden Geschlechtern sexuell angezogen fühlen.
aus: "Gesundheit und Medizin heute"
Prof. Dr. med. K. U. Benner (Hrsg.)
Bechtermünz Verlag, 1997
ISBN 3-86047-377-8
"Märkische Allgemeine Zeitung" vom 30. Oktober 2007
"Er hat die schulischen Abläufe nicht gestört"
Oberlandesgericht: International School muss Jungen wieder aufnehmen, der Sex auf der Toilette hatte
ULRICH WANGEMANN
KLEINMACHNOW Die Brandenburg International School in Kleinmachnow muss einen 19 Jahre alten Schüler wieder aufnehmen, den sie im Januar 2006 hinaus geworfen hatte, weil dieser auf der Toilette Geschlechtsverkehr mit einer gleichaltrigen Mitschülerin praktiziert hatte. Das hat das Oberlandesgericht in Brandenburg/Havel beschlossen (Aktenzeichen 11 U 24/07). Kläger waren die Eltern des Jungen.
Fabian – damals 17 Jahre alt – und seine Mitschülerin hatten im Januar 2006 während einer Freistunde auf der Toilette des benachbarten Grundschultrakts den Akt vollzogen. Zwei Wochen später verhafteten Polizisten den Jugendlichen im Unterricht. Zu diesem Zeitpunkt verdächtigten ihn die Ermittler, die junge Frau vergewaltigt zu haben. Bald stellte sich heraus, dass beide Schüler einvernehmlich gehandelt hatten – die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Die Schule hatte sofort den Vertrag gekündigt.
Das Gericht urteilte, dass der Familie Schadenersatz zusteht. Eine Summe steht noch nicht fest. Sie wird vermutlich im fünfstelligen Bereich liegen, da Fabian S. wegen des Schulverweises ein Jahr wiederholen musste – er besuchte eine private Lehranstalt am Genfer See. Sein Anwalt beziffert den Schaden für die Familie auf 90 000 Euro. Vertreter der Schule hatten an einem der letzten Verhandlungstage argumentiert, die Eltern hätten Fabian nicht gleich auf ein Internat in der Schweiz schicken können. In Niedersachsen gebe es eine billigere Anstalt.
Laut dem elften Zivilsenat unter dem Vorsitzenden Richter Joachim Hütter stelle Fabians Verhalten "keine derart gravierende Verletzung des Schulbetriebs dar, die eine Kündigung rechtfertigen könnte".
Zwar sei, so die Richter, "die Ausübung sexueller Akte in den Räumen der Schule eine grob fehlerhafte Verhaltensweise, die das Ordnungsgefüge einer Schule nicht unerheblich in Mitleidenschaft zieht und die Ordnung in einem Maße stört, dass die Schule Gefahr läuft, ihren Erziehungsauftrag nicht mehr hinreichend zu erfüllen." Auch hätten Fabian und seine Begleiterin "eine abstrakte Gefahr geschaffen, dass ihr Tun von Schülern oder Eltern, die die Toilette benutzten, akustisch wahrgenommen werden konnte. Doch habe Fabian "die schulischen Abläufe durch sein Tun nicht stören wollen". Dass die Sache derart Wirbel verursachte, sei nicht Fabian anzulasten, sondern der Mitschülerin, die den bis dahin geheim gehaltenen Kontakt öffentlich machte. Auch habe die Angelegenheit erst ihre volle öffentliche Wirksamkeit entfalten können, weil die Polizei den Jugendlichen vor den Augen der Mitschüler aus dem Unterricht abführte.
Eine Schule, die sich die Erziehung zu Toleranz auf die Fahnen geschrieben habe, verpflichte sich nach Auffassung der Richter auch zur Nachsicht gegenüber Fehlverhalten des Schülers, "das seine Ursache in einer gewissen Unreife gehabt haben dürfte".
Präzise Verhaltensregeln zu sexuellen Belangen seien im Schulvertrag und dem "student book" – einem Verhaltenscodex – nicht enthalten, werteten die Richter. Wohl werde dort "auf die Notwendigkeit des Wohlverhaltens" hingewiesen. Explizit genannt seien aber nur der Umgang mit Drogen, Gewalt und rassistischem Verhalten. "Ein ausdrücklicher Hinweis darauf, dass sexuelle Handlungen im Bereich der Schule zu unterbleiben haben, fehlt hingegen", stellt das Gericht fest.
Fabian will in dieser Woche noch an die Kleinmachnower Schule zurück kehren.
Märkische Verlags- und Druck-Gesellschaft mbH Potsdam
www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11053419/60889/#
Studie über Sexualität in einer Partnerschaft
Sehr geehrtes Männerrat.de Team,
Mein Name ist Jörg von Irmer. Ich bin Diplompsychologe und mache im Rahmen meiner Doktorarbeit eine Studie über Sexualität in einer Partnerschaft. Hierzu habe ich unter dem unten aufgeführten Link eine Online-Studie gestartet. Mittlerweile habe ich über 1000 Teilnehmer für meine Studie gewinnen können, allerdings sind nur ein Drittel davon Männer. Darum versuche ich nun über Homepages, die sich auf Männer beziehen, noch mehr männliche Probanden zu bekommen.
http://warken.net/sexfragebogen/
Unter diesem Link kommen Sie zur Studie. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen über meine Person, und dem Inhalt der Studie.
Ich würde mich sehr freuen, wenn es möglich wäre, dass Sie auf Ihrer Homepage einen Link zu der Studie setzen. Natürlich dürfen Sie selbst auch daran teilnehmen, falls Sie das gerne möchten.
Falls Sie weitere Informationen zu dem Projekt benötigen, scheuen Sie sich nicht, mich deswegen anzumailen, oder anzurufen. Meine Adresse finden Sie in der Signatur dieser E-Mail.
mit freundlichen Grüßen,
v. Irmer
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Dipl. Psych. Jörg von Irmer
Psychologisches Institut der Johannes Gutenberg Universität Mainz
Abteilung Entwicklungspsychologie und Pädagogische Psychologie
Staudinger-Weg 9
55099 Mainz
Tel.: +49-6131/39 23 704
Fax: +49-6131/39 23 705
E-Mail: vonirmer@uni-mainz.de
http://psycho.sowi.uni-mainz.de/abteil/epp/
15.08.2007
"Doing Gender"
Soziologiekolumne
von Rainer Paris
in: "Merkur", 5/2003, S. 428-433
"... Dies gilt nicht zuletzt für die Sexualität, das Individuellste überhaupt. Camille Paglia findet hierfür ein plastisches Bild: Die Sexualität dem Feminismus zu überlassen, sei ungefähr so, als würde man seinen Hund während des Urlaubs beim Tierpräparator in Pflege geben." (S. 43)
Sex bei der Bundeswehr
§§ 12 Satz 2, l7 Abs.2 Satz 1 2.Alt. SG
Auch das einverständliche Vollziehen des Geschlechtsverkehrs durch einen Portepee-Unteroffizier mit einem weiblichen Mannschaftsdienstgrad derselben Dienststelle in der gemeinsamen militärischen Unterkunft kann als Dienstvergehen keinesfalls leicht genommen werden. Bei der Eigenart dieses Dienstvergehens ist Ausgangspunkt der disziplinaren Maßregelung ein Beförderungsverbot.
Truppendienstgericht Süd, Urt. vom 19. 10. 2000
- S 10 VL 5/00 -
Nach einer Weihnachtsfeier in der Dienststelle, bei der sich die betroffene Zeugin (damals OGefr (w)) an den Tisch des Soldaten (HFw und ZgFhr eines anderen Zuges) setzte und von beiden Alkohol in Form von Bier und später gespendetem Rotwein getrunken wurde, spielten die beiden anschließend nach Dienst mit einem weiblichen Feldwebel in der Verheiratetenstube des Soldaten innerhalb der Kaserne das Würfelspiel "Kniffel". Nachdem der weibliche Feldwebel sich zum Schlafengehen verabschiedet hatte und der Soldat und die Zeugin, die ihr Zimmer schräg gegenüber mit einem anderen weiblichen Feldwebel teilte, - beide fühlten sich durch den Alkoholgenuss inzwischen angeheitert aber nicht betrunken - zunächst auseinander gegangen waren, klopfte der Soldat gegen Mitternacht an ihre Türe und erklärte ihr, dass sie ihr CD-Radio mit den CDs noch in seiner Stube zurückgelassen hätte. Die Zeugin folgte ihm, noch mit T-Shirt, Trainingshose und Slip darunter wie zuvor bekleidet, in sein Zimmer, das er von innen abschloss und den Schlüssel stecken ließ. Daraufhin kam es nach einem Nebeneinandersitzen auf dem Bett und dem gemeinsamen Ausziehen der jeweiligen Bekleidung auf dem Bett des Soldaten zum Geschlechtsverkehr.
Das Gericht hat den Soldaten nur aus dem Hilfsvorwurf des einverständlichen Geschlechtsverkehrs zwischen ihm und der Zeugin verurteilt, da der Hauptvorwurf der Durchsetzung des Geschlechtsverkehrs auf das Bedrängen des Soldaten mit "sanfter Gewalt" gegen den Willen der betroffenen Zeugin nicht beweisbar war.
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Im Umgang mit Sexualität trägt der Vorgesetzte jedoch eine besondere Verantwortung, auch wenn die Lebenserfahrung zeigt, dass selbst Vorgesetzte nicht immer immun gegenüber sexuellen Reizen sind. Vom Vorgesetzten wird nach § 10 Abs. 1 SG hier als Form der beispielhaften Haltung und Pflichterfüllung Zurückhaltung, ja Selbstbeherrschung auch in sexuell verführerischen Situationen verlangt.
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Angesichts der Tat- und insbesondere zahlreicher persönlicher Milderungsgründe im vorliegenden Fall ist es aber ausreichend und vertretbar, eine Gehaltskürzung von der Dauer eines Jahres, allerdings bei der familiären und wirtschaftlichen Lage des Soldaten in der Mindesthöhe, nach § 55 WDO auszusprechen, um auf den Soldaten nachdrücklich erzieherisch, was das korrekte Verhalten im Umgang mit insbesondere weiblichen Untergebenen angeht, einzuwirken.
veröffentlicht in: NZWehrr 2001 Heft 5
"Die Entsexualisierung der Organisation"
Daniela Raststetter in "Soziale Welt. Zeitschrift für
sozialwissenschaftliche Forschung und Praxis", 50 (1999), S.169-186.
Der Aufsatz untersucht, wie und warum im geschichtlichen Verlauf ausgehend vom
Mittelalter bis heute Organisationen wie Klöster, Anstalten, Militär, Gefängnisse,
später Fabriken, Büros etc. Entsexualisierung z.B. durch Geschlechtertrennung
und rigide Normensetzung und -kontrolle betrieben und weiterhin betreiben.
Die neue Sexualität der Männer
von Bernie Zilbergeld
Dgvt-Verlag (2000)
Preis: EUR 19,80
Kurzbeschreibung
Das vorliegende Buch sollte von jedem Mann als Anleitung benutzt werden, der mehr von seinen sexuellen Begegnungen haben will oder eine brauchbare Hilfe sucht, sexuelle Schwierigkeiten zu überwinden. Dabei wird ihm das ins Buch eingearbeitete, komplette Selbsthilfeprogramm mit vielen Übungen und Anregungen nützlich sein. Auf der Grundlage seiner jahrelangen Forschungsarbeiten sowie seiner in therapeutischer Praxis erworbenen Erfahrungen, gewürzt mit zahlreichen, verdeutlichenden Beispielen, hat Bernie Zilbergeld hier einen Leitfaden zusammengestellt, der Männer - und natürlich auch den Frauen, die sie lieben - zu einem besseren, erfüllenden Sexualleben verhelfen kann, ganz gleich in welchem Alter. Das Buch ist in einer erfrischenden, klar verständlichen Art geschrieben und wird sicherlich zu dem Klasssiker für die neunziger Jahre - und noch weit über das Jahr 2000 hinaus.
"Männliche Sexualität"
Bernie Zilbergeld
Tübingen 1983
"Ullstein Enzyklopädie der Sexualität"
Ernst Bornemann
Ullstein 1990, 890 Seiten
ISBN 3-550-06447-0
Unser Prädikat: empfehlenswert, ein Klassiker