Sprache und Geschlecht
Fauler Sack, faule Säckin
Lieber weniger Unterricht als dauernd krank
Lehrer sind nur selten faule Säcke
KOMMENTAR VON ALKE WIERTH
27.02.2011
Lehrer sind faule Säcke, hatte der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) 1995 einer Schülerzeitung gesagt - und blieb mit diesem blöden Spruch gerade deshalb in Erinnerung, weil er, wie ja so mancher Sozi es gern tut, doch nur auszusprechen wagte, was ach so viele denken.
Doch das macht solche Sprüche ja oft gar nicht wahrer, und eigentlich ist es mit Lehrern ganz so wie mit Politikern: Es gibt so'ne und solche.
Klar gibt es Lehrer, die zwar im Referendariat in den Siebzigern mal drüber nachgedacht haben, wie man Kindern Wahrscheinlichkeitsrechnung oder deutsche Lyrik beibringt - dem bis heute aber keinen neuen Gedanken hinzugefügt haben. Wer bei denen scheitert, ist selbst schuld und soll eben Nachhilfe nehmen. Das sind allerdings auch eher selten die Lehrkräfte, die ausbrennen.
Es sind viel mehr die Engagierten, die Fleißigen, die, die Pädagogen sein wollen, die irgendwann an den Herausforderungen ihres Jobs zusammenbrechen. Denn mal ehrlich: So gern wir über LehrerInnen schimpfen - wer traut sich zu, jeden Morgen hochmotiviert vor 30 Teenies zu stehen? Und Lehrkräften wird seit langem mehr abverlangt, als nur Wissen in diese widerspenstigen Köpfe zu füllen. Oft müssen sie ihren SchülerInnen neben Lehrern auch Sozialarbeiter, Psychologen oder sogar Vater oder Mutter sein.
Dafür braucht man Nervenstärke. Und die Erfahrung, die gerade ältere LehrerInnen haben. Und Zeit. Die sollten wir den Lehrkräften gönnen, statt sie überlastet in die Dauerkrankschreibung zu vertreiben.
http://www.taz.de/1/berlin/artikel/1/lehrer-sind-nur-selten-faule-saecke/
Kommentar maennerrat:
So richtig durchgegendert ist man bei der Taz noch nicht, denn sonst würde man die feminine Form von "fauler Sack" - faule Säckin oder auch faule SäckInnen benutzen. Da bleibt noch einiges in den Redaktionstuben zu tun, bis wir der Taz das Prädikat 100 Prozent durchgegendert verleihen können.
Strafgesetzbuch
§ 235 Entziehung Minderjähriger.
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit empfindlichen Übel oder durch List oder
2. ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein, den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht vorenthält.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind den Eltern, einem Elternteil,
Vormund oder dem Pfleger
1. entzieht, um es in das Ausland zu verbringen, oder
2. im Ausland vorenthält, nachdem es dorthin verbracht worden ist oder sich dorthin begeben hat.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 und des Absatzes 2 Nr. 1 ist Versuch strafbar.
(4) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen wenn der Täter
1. das Opfer durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt oder
2. die Tat gegen Entgelt oder in der Absicht begeht, sich oder einen Dritten zu bereichern.
(5) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(6) In minder schweren Fällen des Absatzes 4 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 5 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
(7) Die Entziehung Minderjähriger wird in den Fällen der Absätze 1 bis 3 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Dass es sich in den meisten Fällen um weibliche Täterinnen (meist Mütter) handelt sind, wird aus der derzeit noch im Strafgesetzbuch verwendeten männlichen Bezeichnung "Täter" natürlich nicht deutlich. Das Strafgesetzbuch muss daher geändert werden.
Es würde dann heißen:
(4) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen wenn die Täterin oder der Täter
...
da nach allgemeinen Sprachgebrauch Frauen immer zuerst genannt werden, so etwa in der Anrede "Sehr geehrte Damen und Herren", kann auch im Strafgesetzbuch dieser Regel gefolgt werden und getreu dem Grundsatz - Ladys first - die weibliche Täterin zu erst angesprochen werden.
28.06.2007
Mitnahme von Haustieren
Ein Hund als Fahrgast im Bus
Grundsätzlich gilt, dass Haustiere nur mitgenommen werden dürfen, wenn die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt oder geschädigt werden können und der Fahrgast die mitgeführten Haustiere entsprechend unterbringt und beaufsichtigt. Im Einzelfall entscheidet das Betriebspersonal darüber, ob Haustiere zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind.
Kleine Hunde (bis zur Größe einer Hauskatze/eines Hauskaters) oder andere kleine Haustiere müssen in geeigneten Behältnissen (Käfigen, Transportboxen, Reisetaschen o. Ä.) auf dem Schoß gehalten oder wie Handgepäck untergebracht werden. Es gilt die Regelung zur kostenlosen Mitnahme wie bei Handgepäck.
Kleine Hunde dürfen auch ohne geeignete Behältnisse mitgenommen werden, wenn die Hunde angeleint sind. Darüber hinaus dürfen größere Hunde angeleint mitgenommen werden, wenn genügend Platz vorhanden ist. Alle diese Hunde müssen einen Maulkorb tragen und für jeden dieser Hunde ist ein Fahrschein des Ermäßigungstarifs zu kaufen. Diese Regelungen gelten nicht für Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten oder sich in der Ausbildung befinden.
Fahrgäste mit Fahrscheinen, die einen Tag und länger gelten (zum Beispiel Tageskarten, Kleingruppenkarten, 7-Tage-Karten, Monatskarten oder auch Schwerbehindertenausweise mit Beiblatt und gültiger Wertmarke) können einen kleinen Hund ohne Behältnis oder einen größeren Hund kostenlos mitnehmen. Für jeden weiteren Hund ist ein Fahrschein erforderlich.
Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, sind stets zur Beförderung zugelassen und werden generell unentgeltlich befördert.
Durch Bekanntgabe im Fahrplan kann die Mitnahme von Hunden in bestimmten Verkehrsmitteln ausgeschlossen werden.
Tiere dürfen, im Interesse aller Fahrgäste, nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.
http://www.bvg.de/index.php/de/3812/name/Haustiere+mitnehmen.html
gefunden am 03.03.2010
Sehr geehrte Hündinnen und Hunde
schön dass es Euch gibt, auch wenn es noch viel zu tun gibt bis zur vollen Gleichberechtigung mit den Hauskatzen und Hauskatern. Aber das werden wir schon noch schaffen und die BVG auf die verfassungsrechtliche Grundstellung auch der Hündinnen und Hunde hinweisen. Wenn die das nicht kapieren, werden wir einen Sitzstreik mit Tausenden von Hündinnen und Hunden vor der BVG-Zentrale organisieren, da rennt dann auch die letzte Hauskatze und der letzte Hauskater auf das Dach des Hauses.
In Solidarität
Euer Team von maennerrat.de
Wau, wau.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 3. März 2010 12:01
An: info
Betreff: Geschlechtergerechte Sprache in Berlin jetzt auch für Haustiere ;-)
Heute habe ich mich in der Berliner U-Bahn vor Lachen kaum noch einbekommen, als ich einen Hinweiszettel las, nach dem die Beförderungsbestimmungen für Haustiere geändert wurden. Mal sehen, ob ihr die Stelle findet, hier ist der Link:
http://www.bvg.de/index.php/de/3812/name/Haustiere+mitnehmen.html
;-)
Tschüß von Roland
P.S. Muß ich jetzt immer von Hühnern und Hähnen sprechen, wenn ich ein Suppenhuhn kaufen will?
P.S. Muß ich jetzt immer von Hühnern und Hähnen sprechen, wenn ich ein Suppenhuhn kaufen will?
Ja das müssen Sie. Geht doch ganz einfach. Ich möchte bitte ein Suppenhuhn. Ich möchte bitte einen Suppenhahn.
Oder auch: Ich möchte bitte ein Suppenhuhn und einen Suppenhahn.
Wenn Sie Vegetarier sind, wird’s noch schwerer:
Ich möchte bitte kein Suppenhuhn und keinen Suppenhahn. Ich möchte ein Tofu.
In diesem Sinne
Manne
Horror-Verbrechen
Mörder schlitzt Schwangere auf
Grausames Verbrechen im US-Staat Pennsylvania: Ein Unbekannter hat einer 18-Jährigen das Baby aus dem Leib geschnitten. Dringend tatverdächtig ist eine Frau.
In einer Wohnung der Ortschaft Wilkinsburg fand die Polizei die aufgeschlitzte Leiche einer Frau, der offensichtlich das Baby aus dem Mutterleib geschnitten wurde. Zuvor war die 38-jährige Wohnungsbesitzerin in einer Klinik mit einem Neugeborenen erschienen, das sie nach eigenen Angaben gekauft hatte. Die Polizei versuchte am Sonntag zu ermitteln, ob es sich dabei um das Kind der Getöteten handeln könnte.
Die 38-Jährige erklärte nach Behördenangaben, sie habe kürzlich eine Fehlgeburt erlitten, habe dies ihrer Mutter aber nicht mitteilen wollen. Deshalb habe sie sich für 1000 Dollar ein Baby gekauft. Mediziner bestätigten, dass die Frau nicht die Mutter des Kindes war, das noch seine Nabelschnur aufwies. Dem Säugling soll es einigermaßen gut gehen.
Bestialischer Verwesungsgestank
Zum selben Zeitpunkt am Donnerstagabend wurde die Polizei zur Wohnung der 38-Jährigen gerufen, weil den Nachbarn übler Verwesungsgeruch aufgefallen war. Eine Verwandte der Frau führte die Beamten jedoch zunächst zur falschen Wohnung, so dass der grausige Leichenfund erst am Freitagmorgen erfolgte. Über die Identität des Opfers, das vermutlich schon zwei Tage tot war, wurde vorerst nichts mitgeteilt. Nach einem Zeitungsbericht handelt es sich um eine hochschwangere 18-Jährige, deren Niederkunft auf den 30. Juli terminiert war.
20.07.08
http://www.focus.de/panorama/welt/horror-verbrechen-moerder-schlitzt-schwangere-auf_aid_319147.html
Mörderin schneidet Schwangerer Baby aus dem Leib
Washington (dpa) - Eine 38-jährige Amerikanerin hat eine Hochschwangere getötet, deren Baby aus dem Leib geschnitten und es als ihr eigenes Kind ausgegeben.
Erneut hat es in den USA ein grausames Verbrechen an einer Schwangeren gegeben.
©dpa-info.com GmbH
21. Juli 2008 14:43 Uhr
Die Frau aus Pittsburgh (Bundesstaat Pennsylvania) ist noch am Sonntag wegen Mordes und Entführung angeklagt worden, wie der TV-Sender CNN am Sonntagabend (Ortszeit) berichtete. Dem Baby gehe es gut.
Die Polizei war dem Mord am vergangenen Freitag auf die Spur gekommen, weil aus der Wohnung der 38-Jährigen Verwesungsgeruch quoll. Die Leiche der 18-jährigen Schwangeren sei mit Plastikfolie bedeckt gewesen. «Wir haben viele Hinweise gefunden, die auf einen Kampf schließen lassen», sagte ein Mediziner. Außerdem seien offenbar Drogen im Spiel gewesen.
Die Täterin und ihr Opfer haben sich nach Medienberichten vom Montag offenbar gekannt. Die Frauen sind von einer Überwachungskamera eines Gefängnisses bei einem kurzen Gespräch gefilmt worden. Beide hätten in dem Gefängnis Häftlinge besucht.
Die junge Schwangere wurde den Ermittlungen zufolge bereits am Mittwoch oder Donnerstag getötet, hieß es. Nach Berechnungen der Ärzte hätte sie um den 30. Juli entbinden sollen. Den Medienberichten zufolge soll die 38-Jährige schon einmal eine Frau niedergestochen haben, um deren Baby zu stehlen.
Zwei ganz ähnliche Fälle hatten in diesem Jahr die USA erschüttert. Beide Male hatten Frauen Schwangere getötet, um an die Ungeborenen heranzukommen. Eine Täterin wurde deshalb im Bundesstaat Missouri zum Tode verurteilt.
Quelle: dpa-info.com GmbH
Kommentar maennerrat:
Eine "Mörder", ein "Unbekannter" schlitzt eine schwangere Frau auf, heißt es in der Zeitungsmeldung. Wenig später erfahren wir, dass es kein Mörder war, sondern eine Mörderin. Die ganze Verwirrung hätte man sich sparen können, wenn man konsequent auf die Verwendung des großen Binnen "I" geachtet hätte.
Dann hätte es neudeutsch korrekt geheißen:
MörderIn schlitzt Schwangere auf
Grausames Verbrechen im US-Staat Pennsylvania: Ein/e Unbekannte/r hat einer 18-Jährigen das Baby aus dem Leib geschnitten. Dringend tatverdächtig ist eine Frau.
Na bitte, geht doch - oder?
Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
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Nr. 170/2006
Die Bezeichnung "Terroristentochter" kann im konkreten Kontext zulässig sein
Die Klägerin, eine Tochter der früheren RAF-Angehörigen Ulrike Meinhof, beschäftigt sich als freie Journalistin seit Jahren publizistisch mit dem RAF-Terrorismus. Die Beklagte veranstaltet das Internet-Angebot zur Print-Ausgabe der "Frankfurter Allgemeine Zeitung". Sie stellte im September 2003 mit der Überschrift "Enthüllungen - Die Terroristin und der Figaro" einen Beitrag ins Internet, der sich mit einem bekannten Berliner Frisör und dessen Kundschaft, zu der auch bekannte Politiker gehören, beschäftigte. Darin wurde ausgeführt, gemäß einem von der Klägerin verfassten Artikel der Tageszeitung "Die Welt" solle der Frisör auch die RAF-Terroristin Ulrike Meinhof zu einem Zeitpunkt frisiert haben, als diese bereits wegen Mordes gesucht worden sei. Der Beitrag weist weiter darauf hin, dass die Klägerin vor einigen Jahren die Rolle des Außenministers Fischer im Rahmen der Unruhen in Frankfurt enthüllt habe. Es wird dann u. a. ausgeführt:
"Auf dem Höhepunkt der Debatte um Fischers Vergangenheit war die Berichterstattung gekippt. Die Kollegen wandten sich nun der Jägerin zu, die in den Portraits alles andere als schmeichelhaft wegkam: Als fanatische, verbitterte Verschwörungstheoretikerin erschien R., die die "Achtundsechziger" abgrundtief hasste und sie, wie die "Welt" einmal schrieb, "auch mit sonderbaren Methoden" bekämpfte. Statt Respekt brachte man ihr allenfalls Mitleid entgegen, der … Terroristentochter, die als Siebenjährige in ein jordanisches Palästinensercamp verfrachtet werden sollte, bevor sie der heutige "Spiegel" Chefredakteur S. A. aus den Händen der RAF befreite."
Gegenstand der vom erkennenden Senat zugelassenen Revision ist nur noch das vom Berufungsgericht ausgesprochene Verbot, die Klägerin als "Terroristentochter" zu bezeichnen.
Der VI. Zivilsenat hat das Berufungsurteil aufgehoben und das die Klage abweisenden Urteil des Landgerichts bestätigt. Bei der beanstandeten Äußerung ist nicht die Wahrheit der Tatsache im Streit, sondern die Zulässigkeit der gewählten Formulierung, sodass es darauf ankam, ob es sich um eine Schmähkritik oder Formalbeleidigung handelt, die grundsätzlich nicht geduldet werden muss. Eine solche Schmähung, bei der nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung des Betroffenen im Vordergrund steht, der jenseits polemischer und überspitzter Kritik herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll, liegt hier nicht vor, weil der Artikel an Veröffentlichungen und Vorwürfe der Klägerin gegen Dritte anknüpft und diese in Bezug zu ihrer eigenen Lebensgeschichte setzt. Unter diesen Umständen steht nicht die Diffamierung der Betroffenen, sondern die Auseinandersetzung in der Sache im Vordergrund. Bei der demnach erforderlichen Abwägung war zu berücksichtigen, dass die beanstandete Äußerung zwar scharf und polemisch formuliert ist und die Persönlichkeit der Klägerin nicht umfassend beschreibt. Andererseits war aber zu beachten, dass die Klägerin ihre Abstammung von Ulrike Meinhof nicht geheim gehalten hat und es sich um einen Beitrag von öffentlichem Interesse handelt, der zur Meinungsbildung bei der Bewertung von Fragen beitragen sollte, die die Klägerin selbst in die Öffentlichkeit getragen hat und bei deren Beurteilung auch der persönliche Lebenshintergrund der Verfasserin von Bedeutung war. Unter diesen Umständen stellt sich die gewählte Formulierung im konkreten Kontext nicht als rechtswidrig dar.
Urteil vom 5. Dezember 2006 – VI ZR 45/05
Landgericht München I – Entscheidung vom 30. Juni 2004 - 9 O 1730/04 ./. Oberlandesgericht München - Entscheidung vom 25. Januar 2005 – 18 U 4588/04
Karlsruhe, den 5. Dezember 2006
Pressestelle des Bundesgerichtshof
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Kommentar:
Was ist eine Terroristentochter. Das ist die Tochter eines Terroristen. Ein Terrorist in ein Mann, der Terror ausübt. "Die Klägerin, eine Tochter der früheren RAF-Angehörigen Ulrike Meinhof" hat offenbar einen Terroristen zum Vater. Nur welcher Mann soll das sein? Gut möglich, dass niemand diesen terroristischen Mann kennt, der der Frau Ulrike Meinhof während ihrer Empfängniszeit, also nach §1600d BGB in der Zeit von dem dreihundertsten bis zu dem einhunderteinundachzigsten Tage vor der Geburt des Kindes, beigewohnt hat.
Vielleicht war der Vater der " Klägerin, eine Tochter der früheren RAF-Angehörigen Ulrike Meinhof" aber gar kein Terrorist, sondern ein biederer Student der Sozialwissenschaften oder ein Taxifahrer und Steinewerfer aus Frankfurt am Main? Dann wäre "Die Klägerin, eine Tochter der früheren RAF-Angehörigen Ulrike Meinhof" gar keine Terroristentochter, sondern eine Terroristinnentochter. Das ist freilich ein großer Unterschied, ob man die Tochter einer Terroristin oder die Tochter eines Terroristen ist. Denn dann würde man seinen Glauben an die gute Mutter verlieren können, wenn diese sogar eine Terroristin sein kann.
Wenn nun aber Mama und Papa beide TerroristInnen waren, dann wäre die "Die Klägerin, eine Tochter der früheren RAF-Angehörigen Ulrike Meinhof" nach neufeministischen Sprachgebrauch eine TerroristInnentochter, das klingt zwar etwas sperrig, wäre aber dann politisch korrekt.
Doch beim Bundesgerichtshof ist der Gender-Mainstream vielleicht noch nicht angekommen und man bezeichnet dort nach guter alter Sitte unserer Vorväter und Vormütter alles was da kreucht und fleucht maskulin.
Der Verfasser ist eine Verfasserin
Weitere Trittbrettfahrerin am 08.12.2006 ermittelt
Datum: 08.12.2006
Kurzbeschreibung: Eine Jugendliche wurde als diejenige ermittelt, die einen Amoklauf am 08.12.2006 an der Realschule in Durmersheim angekündigt hatte
Amoklauf in Schule angekündigt - Jugendliche als Urheberin ermittelt
Rastatt/Durmersheim - Eine Jugendliche wurde als Urheber der Androhung eines Amoklaufes am Freitagvormittag in der Realschule in Durmersheim von der Polizei ermittelt.
Ein zunächst unbekannter Verfasser hatte für den Vormittag des 08. Dezember 2006 einen Amoklauf in der Realschule in Durmersheim angekündigt. Bis zum Unterrichtsende um 12.40 Uhr war ein schädigendes Ereignis nicht eingetreten.
Der Rektor der Schule war vor Schulbeginn am Freitagmorgen von Eltern dreier Schülerinnen davon unterrichtet worden, dass sich die drei Mädchen am Vorabend auf einer Internetseite für Kinder und Jugendliche in einem Chatroom mit regionalem Bezug befunden hätten. Unter einem Synonym seien sie dann von einem Unbekannten beleidigt und bedroht worden. Dabei hatte der Urheber mitgeteilt, dass er sich im Internet eine Waffe besorgen und damit einen Amoklauf in der Schule durchführen wolle.
Nach bekannt werden dieses Sachverhalts wurde seitens der Schulleitung unverzüglich die Polizei verständigt und von dieser entsprechende Maßnahmen eingeleitet. In der Folge wurde in gegenseitigem Einvernehmen der Schulbetrieb nicht unterbrochen. Alle Türen wurden geschlossen; lediglich ein Zu- und Ausgang und die Nottüren blieben offen, wobei dort von der Polizei entsprechende Kontrollmaßnahmen erfolgten. Zeitgleich waren Beamte um das Schulareal zu Aufklärungsstreifen unterwegs. Da sich in unmittelbarer Nachbarschaft der Realschule eine Grund- und Hauptschule befindet, wurde diese in die Einsatzmaßnahmen der Polizei mit einbezogen.
Von der Kriminalpolizei wurden die erforderlichen Ermittlungen aufgenommen. Den Spezialisten der Polizei für Computerdaten gelang es im Laufe des Vormittags den Verfasser festzustellen und im Anschluss zu identifizieren.
Bei der sofort durchgeführten Wohnungsdurchsuchung wurde der Computer der Jugendlichen beschlagnahmt. Sie legte im Beisein ihrer Mutter ein Geständnis ab. Wegen ihres Alters kommt eine Inhaftierung der jugendlichen Beschuldigten nicht in Betracht. Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden wird in der nächsten Woche Anklage zum Jugendrichter erheben.
http://www.stabaden-baden.de/servlet/PB/menu/1203586/index.html?ROOT=1175607
Kommentar maennerrat.de
"Von der Kriminalpolizei wurden die erforderlichen Ermittlungen aufgenommen. Den Spezialisten der Polizei für Computerdaten gelang es im Laufe des Vormittags den Verfasser festzustellen und im Anschluss zu identifizieren.", heißt es in der Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Baden-Baden. Doch der Verfasser ist eine Verfasserin, warum dies nicht auch sprachlich genau ausdrücken? Vielleicht weil es nicht so recht ins Weltbild der Staatsanwaltschaft passt, dass auch Frauen und Mädchen kriminelle Energien entfalten.
Praktische Methoden geschlechterreflektierter Jungenarbeit; 24.-25.05.2007
KursNr. 183/07; Dozent: Sebastian Schädler. Zielgruppe: Fachkräfte der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jungenarbeit aus Berlin und Brandenburg. Die Fortbildung ist explizit für Männer und Frauen angeboten. Entscheidend ist die persönliche Bereitschaft, sich auf Methoden einzulassen, die auch immer etwas mit der eigenen Person und Geschlechtszugehörigkeit zu tun haben.
Seminare: Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg
Die Seminare finden jeweils von 09:30 bis 17:00 Uhr statt. Teilnahmeentgelt: 6 EUR inkl. Mittagessen; für MitarbeiterInnen freier Träger im Bereich Hilfen zur Erziehung 29,50 EUR pro Tag. +++ Infos zur Anmeldung unter fon. 030-48481 – 100/101/102 oder direkt über www.sfjg.de.
Kommentar maennerrat:
Was sind eigentlich "MitarbeiterInnen"? Und welcher Mann will sich als MitarbeiterIn bezeichnen lassen?
Deutsche Sprache im Gender Mainstream
vor dem Gender-Mainstream veraltete Bezeichnung: der Vormund
nach dem Gender-Mainstream neue Bezeichnung: der Vormund / die Vormünderin
vor dem Gender-Mainstream veraltete Bezeichnung: der Beistand
nach dem Gender-Mainstream neue Bezeichnung: der Beistand / die Beiständerin
Copyright by maennerrat.de 19.01.2007
Die Söhne der Großen Bärin
Berlinale
Goldener Bär geht nach Bosnien
Überglücklich: „Grbavica”-Regisseurin Jasmila Zbanic
Das bosnische Antikriegs-Drama „Grbavica” hat den Goldenen Bären der diesjährigen Berlinale gewonnen. Der Film erzählt vom Leid der in serbischen Kriegsgefangenen- lagern vergewaltigten Frauen. Doch auch deutsche Schauspieler gingen nicht leer aus: Moritz Bleibtreu („Elementarteilchen”), Sandra Hüller („Requiem”) und Jürgen Vogel („Der Freie Wille”) wurden mit Silbernen Bären geehrt.
Mit dieser Wahl hat die Berlinale-Jury ein politisches Zeichen gesetzt und gleichzeitig das deutsche Kino mit gleich drei Ehrungen gestärkt. Das bosnische Antikriegs-Drama „Grbavica” von Jasmila Zbanic ist der Gewinner des Goldenen Bären. Der Film ist ein auch künstlerisch überzeugendes Plädoyer für die Aufarbeitung der Traumata des Balkankrieges. Das Drama, benannt nach einem Ortsteil Sarajevos, erzählt vom Leid der in den serbischen Gefangenenlagern vergewaltigten Frauen. Zbanic hat dieses Tabuthema bereits mehrfach in Dokumentarfilmen behandelt, „Grbavica” ist ihr erster Spielfilm. Er wurde vom ZDF koproduziert.
Siegesgewiss auf dem roten Teppich: Moritz Bleibtreu -
Drei Silberne Bären nach Deutschland
Gleich drei Silberne Bären der 56. Berlinale gingen nach Deutschland, das im Wettbewerb dieses Jahr mit vier Beiträgen vertreten war. Moritz Bleibtreu setzte sich überraschend mit seiner Rolle als sexbesessener Lehrer in Oskar Roehlers Romanverfilmung „Elementarteilchen” gegen die internationale Konkurrenz durch. „Ich bin echt fertig”, meinte der überwältigte Bleibtreu und dankte seiner Mutter Monica Bleibtreu, "von der ich alles gelernt habe."
Verdient gewann die Kino-Debütantin Sandra Hüller den Silbernen Bären als beste Schauspielerin. Sie spielt die Hauptrolle in Hans- Christian Schmids „Requiem”. Der Film beruht auf einem wahren Fall einer Teufelsaustreibung mit tödlichem Ausgang im Süddeutschland der 70er Jahre. Auch Jürgen Vogel nahm einen Silbernen Bären entgegen. Er wurde als Hauptdarsteller, Produzent und Co-Autor des Films „Der freie Wille” von Matthias Glasner ausgezeichnet. Vogel spielt in dem kontrovers diskutierten Film einen Triebtäter.
„Ich hoffe, dass dieser Bär nicht enttäuscht ist, wenn er Bosnien sieht”, meinte Bären-Gewinnerin Zbanic mit Blick auf die Probleme ihrer Heimat. „Ich möchte die Gelegenheit nutzen, uns alle daran zu erinnern, dass die Kriegsverbrecher Radovan Karadzic und Ratko Mladic nach wie vor unbehelligt in Europa leben.” Diese Menschen, die für die Organisation von Mord, Totschlag und Vergewaltigung verantwortlich seien, lebten noch immer auf freiem Fuß.
Ex-Guantanomo-Häftlinge Shafiq Rasul (li.) und Ruhel Ahmed -
Politische Jury-Entscheidung
Politisch beeinflusst war sicher auch die Entscheidung der von der britischen Schauspielerin Charlotte Rampling geleiteten Jury, den Großen Preis der Jury zu teilen: Nicht nur die melancholische Komödie „Eine Soap” von Pernille Fischer Christensen aus Dänemark wurde bedacht. Auch „Offside” (Abseits), eine iranische Politsatire rund um ein Fußballspiel von Jafar Panahi, wurde ausgezeichnet. Keiner von Panahis international immer wieder ausgezeichneten Filmen durfte bislang in seiner Heimat gezeigt werden. In „Offside” geht es um eine Gruppe junger Frauen, die verbotenerweise ein Fußballspiel im Stadion besuchen wollen. Auch dieser Film habe bislang keine Aufführungsgenehmigung bekommen, sagte Panahi.
Der große Bären-Favorit „The Road to Guantanamo” erhielt den Silbernen Bären für die beste Regie. Michael Winterbottom und Mat Whitecross holten unter großem Beifall des Publikums die drei britischen Muslime auf die Bühne, nach deren Schicksal der Film gedreht wurde. Sie verbrachten mehr als zwei Jahre unschuldig im US- Gefangenenlager Guantanamo auf Kuba.
http://www.meinberlin.de/nachrichten_und_aktuelles/23701.html
Kommentar mannerrat:
mannerrat fordert schluss mit der sexistischen Vernachlässigung des weiblichen Geschlechts auf der Berlinale. Wann gibt es endlich auch die Goldene Bärin?
Wir haben den vorliegenden Text schon mal sprachlich korrekt gegendert:
Berlinale
Goldene Bärin geht nach Bosnien
Überglücklich: „Grbavica”-Regisseurin Jasmila Zbanic
Das bosnische Antikriegs-Drama „Grbavica” hat die Goldene Bärin der diesjährigen Berlinale gewonnen. Der Film erzählt vom Leid der in serbischen Kriegsgefangenen- lagern vergewaltigten Frauen. Doch auch deutsche Schauspieler gingen nicht leer aus: Moritz Bleibtreu („Elementarteilchen”), Sandra Hüller („Requiem”) und Jürgen Vogel („Der Freie Wille”) wurden mit Silbernen BärInnen geehrt.
Mit dieser Wahl hat die Berlinale-Jury ein politisches Zeichen gesetzt und gleichzeitig das deutsche Kino mit gleich drei Ehrungen gestärkt. Das bosnische Antikriegs-Drama „Grbavica” von Jasmila Zbanic ist der Gewinner der Goldenen Bärin. Der Film ist ein auch künstlerisch überzeugendes Plädoyer für die Aufarbeitung der Traumata des Balkankrieges. Das Drama, benannt nach einem Ortsteil Sarajevos, erzählt vom Leid der in den serbischen Gefangenenlagern vergewaltigten Frauen. Zbanic hat dieses Tabuthema bereits mehrfach in Dokumentarfilmen behandelt, „Grbavica” ist ihr erster Spielfilm. Er wurde vom ZDF koproduziert.
Siegesgewiss auf dem roten Teppich: Moritz Bleibtreu -
Drei Silberne BärInnen nach Deutschland
Gleich drei Silberne Bärinnen der 56. Berlinale gingen nach Deutschland, das im Wettbewerb dieses Jahr mit vier Beiträgen vertreten war. Moritz Bleibtreu setzte sich überraschend mit seiner Rolle als sexbesessener Lehrer in Oskar Roehlers Romanverfilmung „Elementarteilchen” gegen die internationale Konkurrenz durch. „Ich bin echt fertig”, meinte der überwältigte Bleibtreu und dankte seiner Mutter Monica Bleibtreu, "von der ich alles gelernt habe."
Verdient gewann die Kino-Debütantin Sandra Hüller die Silberne Bärin als beste Schauspielerin. Sie spielt die Hauptrolle in Hans- Christian Schmids „Requiem”. Der Film beruht auf einem wahren Fall einer Teufelsaustreibung mit tödlichem Ausgang im Süddeutschland der 70er Jahre. Auch Jürgen Vogel nahm einen Silbernen Bären entgegen. Er wurde als Hauptdarsteller, Produzent und Co-Autor des Films „Der freie Wille” von Matthias Glasner ausgezeichnet. Vogel spielt in dem kontrovers diskutierten Film einen Triebtäter.
„Ich hoffe, dass diese Bärin nicht enttäuscht ist, wenn sie Bosnien sieht”, meinte Bärinnen-Gewinnerin Zbanic mit Blick auf die Probleme ihrer Heimat. „Ich möchte die Gelegenheit nutzen, uns alle daran zu erinnern, dass die Kriegsverbrecher Radovan Karadzic und Ratko Mladic nach wie vor unbehelligt in Europa leben.” Diese Menschen, die für die Organisation von Mord, Totschlag und Vergewaltigung verantwortlich seien, lebten noch immer auf freiem Fuß.
Ex-Guantanomo-Häftlinge Shafiq Rasul (li.) und Ruhel Ahmed -
Politische Jury-Entscheidung
Politisch beeinflusst war sicher auch die Entscheidung der von der britischen Schauspielerin Charlotte Rampling geleiteten Jury, den Großen Preis der Jury zu teilen: Nicht nur die melancholische Komödie „Eine Soap” von Pernille Fischer Christensen aus Dänemark wurde bedacht. Auch „Offside” (Abseits), eine iranische Politsatire rund um ein Fußballspiel von Jafar Panahi, wurde ausgezeichnet. Keiner von Panahis international immer wieder ausgezeichneten Filmen durfte bislang in seiner Heimat gezeigt werden. In „Offside” geht es um eine Gruppe junger Frauen, die verbotenerweise ein Fußballspiel im Stadion besuchen wollen. Auch dieser Film habe bislang keine Aufführungsgenehmigung bekommen, sagte Panahi.
Der große Bärinnen-Favorit „The Road to Guantanamo” erhielt den Silbernen Bären für die beste Regie. Michael Winterbottom und Mat Whitecross holten unter großem Beifall des Publikums die drei britischen Muslime auf die Bühne, nach deren Schicksal der Film gedreht wurde. Sie verbrachten mehr als zwei Jahre unschuldig im US- Gefangenenlager Guantanamo auf Kuba.
Deutschunterricht jetzt auch für Frauen in der CDU
"Ich setze mich ein, für gleiches Recht und gleiche Pflichten für alle! Das fängt schon bei Deutsch auf den Schulhöfen an!"
Gabriele Cocozza, CDU-Kandidatin für die Wahlen am 17.09.2006 zum Abgeordnetenhaus von Berlin
Flyer der CDU Berlin Mitte
Damenlose Gepäckstücke
Seitdem Deutschland vom Terrorfieber erfasst wurde, beobachten wir nicht nur fremdländisch aussehende Menschen mit einem ganz anderem Blick, sondern auch herrenlos auf Bahnhöfen herumstehende Gepäckstücke, denn da könnte ja in Zeiten weltweiten Terrors eine Bombe drin sein. Allerdings muss man in Berlin nun nicht nur auf herrenlose, sondern auch auf damenlose Gepäckstücke achten, dies jedenfalls kann man der Zugdurchsage in den Berliner S-Bahnzügen entnehmen (29.08.2006), in denen man und frau darauf aufmerksamgemacht werden, auf herren- und damenlose Gepäckstücke zu achten und gegebenenfalls bei verdächtigen Gepäck dem Dienstpersonal Nachricht zu geben.
Doch der Fortschritt wird allerortens noch behindert. So zum Beispiel beim Berliner Rundfunk (31.08.2006) wo in einem Interview ein Rechtsanwalt über die Vorteile einer Bauherrenhaftpflichtversicherung referiert. Der Mann lebt offenbar noch im 20. Jahrhundert, denn sonst hätte er nicht nur über Bauherrenhaftpflichtversicherung, sondern auch über die Baudamenhaftpflichtversicherung informiert und wenn es diese noch nicht geben sollte, schnellstens politische Reaktionen von der Bundesregierung verlangt.
Meint jedenfalls maennerrat.de
Die Fanmeile
Die Fußballweltmeisterschaft 2006 bot einiges zum geschlechterpolitischen Nachdenken. Zum einen die Frage, ob der Fußballsport nicht ein lebendiger Ausdruck des Patriarchats und von daher abzulehnen sei. Doch da stellt sich die Frage, ob man dann den Frauenfußball auch abschaffen müsste, das wäre aus feministischer Sicht sicherlich bedauerlich, denn Deutschland ist ja da Weltmeisterin geworden.
Auffällig, wie viele Männer während der Weltmeisterschaft sich ein frauenkleiderartiges Aussehen gaben, da gab es schwarzrotgoldene Perücken, schwarzrotgoldene Bemalungen der Wangen, schwarzrotgoldene Hawaigirlanden um den Hals und schließlich die Deutschlandfahne die zu einer Art Sommerrock umfunktioniert wurde.
Und dann die Fanmeile. Dies war für Frauen und Männer gleichermaßen zugänglich, obwohl es den Ausdruck Fan, nur in der maskulinen Form gibt - "der Fan", den Begriff "die Fannin" gib es (noch?) nicht. Aber was nicht ist kann ja noch werden. eine gute Gelegenheit für die feministische Frauenbewegung hier endlich für die notwendige Anpassung zu sorgen. Dann könnte es schon zur nächsten Weltmeisterschaft passieren, dass wir uns dann auf der FannInnenmeile treffen oder geschlechtdemokratisch korrekt auf der Fan- und Fanninnenmeile.
Das meint jedenfalls
Manne
05.07.2006
Zar und Zimmerfrau
Wer kennt sie nicht, die Oper "Zar und Zimmermann" von Albert Lortzing. Doch warum gibt es keine Oper "Zar und Zimmerfrau"? Das ist doch offenbar diskriminierend. Warum macht das Bundesfrauenministerium nicht endlich einmal eine Ausschreibung zur Komposition einer solchen Oper? Wobei hierbei darauf zu achten wäre, weibliche Komponistinnen mit der Beauftragung zu bevorzugen.
Vielleicht liegt es daran, das dass Publikum möglicherweise denken könnte, bei der Zimmerfrau handele es sich um eine Frau, die in einem Hotel die Zimmer aufräumt. Doch auf das Niveau solcher veralteten sexistischen Denkmuster sollte man sich im Bundesfrauenministerium gar nicht erst einlassen, schließlich denkt ja auch niemand, die Bundesfrauenministerin wäre wegen des Wortstammes "Bund" vom Bund deutscher Mädel (BDM). So viel Geschichtskenntnisse darf man von deutschen Frauen und Männern heutzutage sicher voraussetzen.
Und wenn diese wertvollen Vorschläge aus uns unbekannten Gründen schon nicht gehen sollten, dann könnte man doch wenigstens seitens des Bundesfrauenministerium anordnen, dass die staatlich finanzierten Opernhäuser so lange die Oper "Zar und Zimmermann" nur unter dem politisch korrekten Namen "Zar und Zimmerer" aufführen, denn Zimmerer können ja sowohl Frauen wie auch Männer sein.
Meint jedenfalls Manne
13.02.2005
Unter den Fällen ist nur eine Frau der Täter gewesen
oder
Unter den Fällen ist nur eine Frau die Täterin gewesen.
Keine Gewalt gegen Frauen
Aktionstag im Rathaus ohne Vertreter vom Sozialamt
Pankow. `Nein zur Gewalt gegen Frauen`, lautete das Motto des internationalen Aktionstages im Rathaus.
Gleichstellungsbeauftragte Heike Gerstenberger und der Arbeitskreis Pankower Frauenprojekte organisierten den Aktionstag. Neben einer Informationsveranstaltung zum Thema Gewaltschutzgesetz gab es eine Kontaktbörse, um die Projekte im Bezirk besser zu vernetzen.
Zahlreiche Frauen aus Vereinen und Projekten nahmen an dem Aktionstag teil. Heike Gerstenberger kritisierte die Abwesenheit von Vertretern des Jugend- und des Sozialamtes:
`Auch diese Behörden haben mit dem Thema häusliche Gewalt zu tun. Trotz mehrfacher Einladungen scheint sich niemand für dieses wichtige Thema zu interessieren.`
Erschreckende Zahlen
Zum Auftakt der Veranstaltung wurde die blaue Fahne der internationalen Frauenrechtsorganisation `Terre des femmes` über dem Eingang des Rathauses gehisst.
Die Zahl von Fällen häuslicher Gewalt ist erschreckend hoch. Eine Studie der Polizeidirektion 7 aus den Jahren 1997/98 belegt das Ausmaß:
Im Gebiet der Polizeidirektion kommt es täglich zu fünf bis sechs Einsätzen wegen häuslicher Gewalt. In 90 Prozent sind Frauen die Opfer. In einem seit Anfang Januar laufendem Pilotprojekt wurden bis Mitte November 1756 Fälle von häuslicher Gewalt registriert.
`Unter den Fällen ist nur eine Frau der Täter gewesen. Soviel zur Behauptung, dass Männer genauso häufig von häuslicher Gewalt betroffen sind wie Frauen`, sagte Alexandra Nerger, Koordinatorin der Maßnahmen gegen häusliche Gewalt der Polizeidirektion 7. Auch die Behauptung, die Täter seien oftmals alkoholisiert wird statistisch widerlegt: "Nur 47 Prozent der Gewaltaten geschehen unter Alkoholeinfluss", erklärte Alexandra Nerger.
Laut Statistik geschehen 91 Prozent der Gewalttaten in den eigenen vier Wänden. "Auch das im Dezember 2001 eingeführte Gewaltschutzgesetz hat daran nichts geändert", bedauert Antje Sölch vom Frauenprojekt "Bora". Ein kleiner Erfolg besteht jedoch darin, dass gewalttätige Männer mit einem Platzverweis belegt werden können. "Diese Männer müssen die gemeinsame Wohnung verlassen und Kontakt zu den Opfern meiden", erklärte Antje Sölch. Im Gebiet der Polizeidirektion 7 wurden in diesem Jahr 111 Platzverweise ausgesprochen. "Bei einer Missachtung droht den Tätern eine Geldstrafe bis 250 000 Euro oder Haft", erläuterte Alexandra Nerger.
Trotz des neuen Gewaltschutzgesetzes haben in diesem Jahr bundesweit 45 000 Frauen mit ihren Kindern Schutz in einem Frauenhaus gesucht. Das Frauenzentrum Paula Panke in der Schulstraße 6, das Kontaktbüro für Frauen in Gewaltsituation in der Immanuelkirchstraße 10 und das Frauenprojekt Bora in der Berliner Allee 130 bieten Zuflucht.
pat
Aus: "Berliner Wochenblatt", 4.12.2002
Kommentar maennerrat.de:
"Unter den Fällen ist nur eine Frau der Täter gewesen", so Alexandra Nerger, Koordinatorin der Maßnahmen gegen häusliche Gewalt der Polizeidirektion 7.
Ein schöner Fall eines freudschen Versprechers. Täterinnenschaft scheit so undenkbar zu sein, dass schon sprachlich das Undenkbare eliminiert wird.
Gleichzeitig wird dem Vorurteil, dass Frauen nicht logisch denken könnten, neue Nahrung gegeben, wenn Frau Nerger Ergebnisse aus der Dunkelfeldforschung damit abtun will, dass nur eine einzige Frau als Täterin bei der Polizei bekannt geworden ist.
Frau Sölch vom Frauenprojekt "Bora" gibt dem noch eins drauf, wenn sie sagt:
Laut Statistik geschehen 91 Prozent der Gewalttaten in den eigenen vier Wänden. "Auch das im Dezember 2001 eingeführte Gewaltschutzgesetz hat daran nichts geändert", bedauert Antje Sölch vom Frauenprojekt "Bora".
Wie sollte ein Gewaltschutzgesetz etwas an der Gewalt ändern. Wenn das so einfach wäre, gäbe es seit der Einführung des Strafgesetzbuches in römischer Zeit keine Gewalt mehr. Nur dumm, dass die bösen GewalttäterInnen vor Begehen der Tat nicht im Strafgesetzbuch lesen, denn dann würden sie nicht gewalttätig werden.
Wenn man bösartig wäre, würde man Frau Sölch noch so interpretieren, dass es besser wäre, wenn höchstens 50 Prozent der Gewalttaten in den eigenen Wänden passieren würden und die anderen 50 Prozent im öffentlichen Raum.
"Auch das im Dezember 2001 eingeführte Gewaltschutzgesetz hat daran nichts geändert", zieht Frau Sölch als Fazit. Da könnte man glatt fragen, wozu ist das Gewaltschutzgesetz eigentlich gut, wenn es so wie so nichts bewirkt?
Durch eine Leserzuschrift wurden wir auf folgendes Problem hingewiesen:
Anrede
"Hallo Herr Meier"
"Hallo Frau Meier"
Sie sagen z.B. nicht "Hallo Herr oder Weib Meier". Das wäre wohl eine üble Beleidigung.
Probieren wir´s mal mit den Worten:
"Hallo Herr oder Weib Meier"
oder:
"Hallo Mann oder Frau Meier"
Unglaublich, nicht wahr?
Noch immer nicht verstanden? Also:
Es heißt im Adjektiv "männlich" und "weiblich", im Substantiv "Mann" und "Weib".
Stimmts oder hab ich recht?
Herr und Frau sind Anredeformen, die man nicht beliebig mit Mann und Weib (Geschlechtsgruppen) vermischen darf.
Hier noch eine kleine Illustration:
"Bei einer Forschungsfahrt im Pazifischen Ozean kam auch ein unbemanntes U-Boot zum Einsatz."
Hier geht man stillschweigend davon aus, dass nur Männer in einem U-Boot mitfahren.
Würde man davon ausgehen, dass nur weibliche Menschen in einem U-Boot mitfahren würde es korrekterweise heissen:
"Bei einer Forschungsfahrt im Pazifischen Ozean kam auch ein unbeweibtes U-Boot zum Einsatz."
Nicht aber:
"Bei einer Forschungsfahrt im Pazifischen Ozean kam auch ein unbefrautes U-Boot zum Einsatz."
denn es heisst ja auch nicht:
"Bei einer Forschungsfahrt im Pazifischen Ozean kam auch ein unbeherrtes U-Boot zum Einsatz."
Wenn also sprachlich korrekt gesprochen würde, hiesse es nicht "die frauenpolitischen Forderungen der Gewerkschaften", sondern die "weiberpolitischen Forderungen der Gewerkschaften." Und der "Deutsche Frauenrat" hieße dann "Deutscher Weiberrat"
Aus irgendwelchen uns unbekannten Gründen, wird das Wort "Weiber" aber kaum benutzt, da ihm anscheinend ein negativer Beiklang anhaftet. In Berlin gibt es immerhin eine Genossenschaft mit dem Namen "Weiberwirtschaft e.G."
Manne, 8.7.2001
Der Euro
Liebe Gesinnungsfreunde, Frauen- und Männerrechtler !
Nach dem Trubel um die Hochs und Tiefs im Wetterbericht und deren Namensgebung ist der Gleichberechtigung ein grober Fehltritt unterlaufen.
Trotz jahrelanger Vorbereitung auf die neue Währung :
DER Euro ( masculin !!! ) gegeüber vormals DIE DM (feminin)
Ich bin mir sicher, dass nach eingehender Diskussion im Bundestag und Europaparlament die Namensgebung auf DIE Euro geändert wird.
Denn ein solcher chauvinstischer Rückschritt wäre wohl kaum zu verantworten !!
Da hat das Finanzministerium wohl mal wieder nicht beim Ministerium für.... ..und Frauen nachgefragt. Also merkt euch : DIE Euro
Mit burlesken Grüßen
Toni
Man und Fra
Sehr geehrte Herren,
Ich nehme bezug auf Ihre Internet-Seite unter
In der Erklaerung ganz unten auf der Seite schreiben sie, dass "das Landgericht Hamburg entschieden, dass man/frau durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten...".
Bitte bedenken Sie folgendes:
Das sagt man nicht. => Das sagt fra nicht.
oder => Das sagt fru nicht.
Wenn das Wort "Mann" zu "man" gekuerzt wird, dann wird es also klein geschrieben und einer der beiden letzten Buchstaben wird weggestrichen. Sie duerfen das Wort "Frau" also nicht durch "frau" ersetzen, sondern muessen noch entweder das 'a' oder das 'u' wegstreichen. Dies wuerde eine Ungleichbehandlung bedeuten und sie wuerden damit Menschenrechte verletzten, mindestens in dem Masse, wie sie es verletzen wuerden, wenn sie nur von Studenten sprechen und nicht von Studentinnen.
Ich gehe davon aus, dass sie versehentlich "frau" schreiben und bitte um Korrektur. Vielen Dank.
Mit freundlichen Gruessen,
(Boenisch), 14.11.2001
Liebe Berlinerinnen,
liebe Berliner
titelt die Berliner SPD in einer Wahlkampfwerbebroschüre anlässlich der Berliner Wahlen zum Abgeordnetenhaus.
Ist Ihnen was aufgefallen? Nein?
Die Männer stehen an zweiter Stelle. Nun ja, so sind sie eben die Männer, immer lassen sie den Frauen den Vortritt. Schließlich ist es ja auch egal, wer zuerst durch die Tür geht.
Aber wieso hat die weibliche Anrede 18 Buchstaben und die männliche nur 13? Da muss das Verständnis und alle männliche Kulanz aufhören. Wird hier mit der Freudschen Kastrationsdrohung ernstgemacht und den Männern einfach ihr "innen" weggenommen?
Wir schlagen eine sprachliche Gleichstellung vor. Zukünftig sollte es statt dessen heißen:
Liebe weibliche Berlinerinnen,
liebe männliche Berlinerinnen
so sind alle gleich und die Männer können ihr "innen" behalten.
Eine wichtige Frage bleibt jedoch. Gehen Sie mal in Schleswig-Holstein in den BäckerInnenladen und verlangen eine Berlinerin. Da hat die SPD und Frau Simonis noch viel zu tun, bis endlich auch Berlinerinnen im Schaufenster liegen.
"Familien der Opfer und Täter/Täterinnen des Nationalsozialismus: eine Drei-Generationen-Perspektive"
Wolf Ritscher
in "Kontext 32.2(2001), S. 108-129
Interessant an dem Aufsatz der sich aus systemischer Sicht mit dem Thema beschäftigt, seine explizite Einbeziehung weiblicher Täterinnenschaft.
Ritscher schreibt:
"Ich werde dabei die weibliche Sprachform benutzen und die Männer dabei mitdenken. Das bietet sich neben dem Interesse an sprachlicher Gleichberechtigung auch deshalb an, weil bislang die Funktion von Frauen im nationalsozialistischen Herrschafts- und Mordsystem nicht genügend beachtet wurde. Mit dieser Vernachlässigung erweit man der NS-Mythologisierung der ´deutschen Frau und Mutter´ noch einen letzten Dienst; dem möchte ich entgegenwirken."
Deutsche Sprache - Schwere Sprache
ganz besonders seitdem es der Brauch verlangt, eine geschlechtergerechte Sprache zu verwenden.
So wirbt die Landespolizeischule Brandenburg in einem aktuellen Prospekt:
"Sie können Polizeibeamter/in im gehobenen Polizeidienst in Brandenburg werden, wenn Sie
..."
Warum nicht einfach schreiben "Sie können Polizeibeamte/r im gehobenen Polizeidienst in Brandenburg werden, wenn Sie unsere Telefonnummer 033397-44444 wählen und uns auf die Schwierigkeiten der deutschen Sprache hinweisen.
meint jedenfalls Manne, 19.10.2001
"Effekte des generischen Maskulinums und alternativer Sprachformen auf den gedanklichen Einbezug von Frauen"
Dagmar Stahlberg und Sabine Sczesny
in: "Psychologische Rundschau", 52 (3), 131-140, 2001
Frauensprache - Männersprache (Die verschiedenen Kommunikationsstile von Männern und Frauen).
Oppermann, Karin: Frankfurt a.M. 1997
Der Gefreite, die Gefreite
Deutscher Bundestag: Drucksache 13/3024 vom 17.11.1995
Eine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Texte von Bundestagsdrucksachen kann nicht übernommen werden. Maßgebend ist die Papierform der Drucksachen. Aus technischen Gründen sind Tabel len nicht formatgerecht und Grafiken gar nicht in den Texten enthal ten. Teile der Drucksachen (Anlagen), die z. B. im Kopierverfahren hergestellt wurden, fehlen ebenfalls.
Fragen
für die Fragestunde der Sitzung des Deutschen Bundestages
am Mittwoch, dem 22. November 1995
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
42.
Abgeordnete Verena Wohlleben (SPD)
Ist dem Bundesminister der Verteidigung die Allgemeine "Empfehlung zur Formulierung von Rechtsvorschriften" und insbesondere die "Wortwahl in Gesetzen und Verordnungen, 1.2 Maskuline und feminine Personenbezeichnung", ver-
öffentlicht im Bundesanzeiger vom 9. Oktober 1991, bekannt?
43.
Abgeordnete Verena Wohlleben (SPD)
Kommen diese Empfehlungen im Bundesministerium der Verteidigung zur Anwendung, und beabsichtigt der Bundesminister der Verteidigung, diese Empfehlungen auch in Veröffentlichungen seines Hauses außerhalb von Gesetzen und Rechtsvorschriften zu berücksichtigen, um zu vermeiden, daß z. B. wie in "Bundeswehr aktuell" vom 7. November 1995 die Soldatin Tina
Möhring als "Sanitäter" und "Gefreiter" bezeichnet wird, und Soldatinnen der Bundeswehr zukünftig generell in der weiblichen Form ihres Dienstgrades und ihrer Truppengattung angesprochen werden?
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/13/030/1303024.asc
Kommentar mannerrat.de:
Der Gefreite, die Gefreite, der Frieier, die Freierin, der Witz, die Witze.
Damen und Herren
Fall: Die städtische Angestellte A hat sich mit der Verfassungsbeschwerde dagegen gewandt, dass sie im schriftlichen und mündlichen Umgang mit ihrem Arbeitgeber mit "Frau" angeredet wird. Sie begehrt die Verwendung der Anrede "Dame".
Der Richterausschuss hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (§ 93 a II BVerfGG); eine Verletzung des Art. 3 II, III GG wurde verneint.
l. Der Umstand, daß Männer mit "Herr" angeredet werden, führt nicht dazu, daß Frauen in Anwendung des Art. 3 II, III GG mit "Dame", angeredet werden müssen.
2. Dem Ausdruck "Herr" habe schon im Althochdeutschen für das weibliche Geschlecht die Anrede "Frau" entsprochen.
3. Die Bezeichnung "Dame" kennt der deutsche Sprachgebrauch seit 1622. Schon in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts sei "Dame" in der Volkssprache als Ausdruck für "Hofmätresse" und "Dirne" abgesunken. Als Ehrentitel habe "Dame" in der bürgerlichen Gesellschaft erst im 18. Jahrhundert Eingang gefunden; als Anrede habe sich diese Bezeichnung allgemein für weibliche Personen nicht durchgesetzt
(BVerfG, Beschluß v.20.7.1981).
Der Vormund, die Vormünderin
Auf einer Fachveranstaltung, auf der ich gerade war, wurde von einer Dame im Podium politisch korrekt von der "Vormünderin" gesprochen. Ob es auch sprachlich korrekt ist, wage ich zu bezweifeln. Für sachdienliche Hinweise zu dieser sprachwissenschaftlichen Frage bedankt sich das Männerbüro Berlin.
Manne, 23.11.2000
"Jeder achte sächsischer Professor ist eine Frau
Zwölf Prozent der sächsischen Professoren sind Frauen. Wie das Statistische Landesamt in Kamenz am Donnerstag mitteilte, betrug der Frauenanteil unter den Angestellten und Beamten der 24 Hochschulen und zwei Hochschulkliniken im Freistaat 54 Prozent. (dpa)"
aus: "Berliner Zeitung" 25.8.00
Bisher dachte ich immer ein Professor wäre immer ein Mann, eine Frau könnte höchstens Professorin sein. Aber vielleicht ist es hier wie bei den Doctoren:
URTEIL: Der Titel „Doctora" ist nicht erlaubt
HANNOVER, 22. März. Eine promovierte Medizinerin ist sprachgeschichtlich eine
"Doctrix", darf sich aber nicht als eine "Doctora"
bezeichnen, letzteres Wort sei als weibliche Form des lateinischen
Doktortitels nicht geeignet, urteilte das Verwaltungsgericht Hannover am
Mittwoch. Eine 39 Jahre alte Tiermedizinerin der Berliner Humboldt-Uni hatte
geklagt, weil die Tierärztliche Hochschule Hannover ihr den Titel „Doctora
medicinae veterinae" verweigert und sie per Urkunde zum "Doctor"
erklärt hatte (Az. 6 A 1529/98). Nach Auffassung des Gerichts ist "Doctor"
tatsächlich eine männliche Bezeichnung. Eine „Doctora' gebe es in der
lateinischen
Sprache aber nicht, vielmehr müsse die korrekte Form „Doctrix" heißen.
Dies lehnte die Tierärztin jedoch ab, weil „Doctrix" zu sehr nach
„Asterix" klinge. (dpa.)
Aus Berliner Zeitung 23.3.00
In meinem Ost-"Duden" von 1987 ist allerdings auch nur eine "Kindergärtnerin" vermerkt und kein "Kindergärtner". Vielleicht liegt es daran, dass in der DDR die Kindergärten noch fest in Frauenhand waren.
Manne
Ab sofort finden Sie auf unserer Homepage eine Seite zur Veröffentlichungen Ihrer Leserbriefe
(Leserinnenbriefe). Sprachlich wird es besonders schwer, wenn wir Rückmeldungen von
LeserInnenbriefschreiberInnen veröffentlichen.
11/2000
"Symbol oder Symptom. Das Geschlecht der Zeichen."
Christina von Braun
in: "Humboldt-Spektrum 1/1999, S. 34-39
Das Geistige und wissenschaftliche Denken im Abendland ist gekennzeichnet von einer langen Tradition, die in der griechischen antike - etwa mit Platon - ihren Anfang nimmt und in der die Dichotomie Geist und Natur von der Dichotomie Männlichkeit und Weiblichkeit überlagert wird. Christina von Braun untersucht vor diesem Hintergrund die Entstehung des Alphabets. Hier insbesondere am Buchstaben A (Alpha). Im semitischen Sprachraum rund um das Mittelmeer bedeutet das Wort Alpha - Stier oder Ochse und verweist damit auf das höchste der Opfertiere, das zugleich Symbol für Fruchtbarkeit und für Männlichkeit ist. Interessant auch der Hinweis das A L P H im Buchstaben Alpha eine metatetische Umkehr des P H A L in Phallus darstellt.
Heilmann, Christa M.: Frauen sprechen - Männer sprechen (Geschlechtsspezifisches Sprachverhalten, Tagung der dt. Gesellschaft für Sprachwissenschaft August 1994). München 1995